
Prüfung von PSA gegen Absturz
Prüfung gem. den Regeln der DGUV u. Berufsgenossenschaft
(DGUV Regel 112-198/ 112-199 - Industrie)
(Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz)
Als Sachkundige nach DGUV 312-906 - (bisher: BGG 906)
Unsere Leistungen:
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Prüfung von persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA)
Wir prüfen alle Arten von PSAgA - Auffanggurte, Haltegurte, Sitzgurte, Verbindungsmittel und -elemente, Falldämpfer, Haltesysteme, Rundschlinge, Anschlagpunkte, Auffanggeräte, Fallschutzläufer, Abseilgeräte, Seile, Helme.
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Prüfung von Rettungsausrüstung (RA) - <Herstellerabhängig>
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Beratung des Unternehmens bei der Auswahl und dem richtigen Einsatz der PSA gegen Absturz
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Beratung des Anwenders beim Einstellen/Anpassen und der der richtigen Anwendung der PSA gegen Absturz
Als Sachkundige führen wir für Sie die komplette Prüfung ihrer PSAgA durch und erstellen dazu umfangreiche Prüfprotokolle und eine Dokumentation und übernehmen auf Wunsch kostenlos die Inventarisierung!
Unternehmer und Geräteanwender lassen die bei Ihnen verwendete Schutzausrüstung gegen Absturz: jährlich, bei Beschädigung oder nach einer Sturzbelastung Sachgerecht überprüfen.

Kontakt:
Mikhail Varkentin
Zertifizierte Person für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstung
nch DGUV Grundsatz 312-906
Sachkundiger für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
nach DGUV Regeln 112-198 und 112-199