Allgemeine Mietbedingungen
Allgemeinen Mietbedingungen - BRiGHT Event
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Mietbedingungen (nachfolgend AMB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen BRiGHT Event und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt) geschlossenen Verträge, welche die Vermietung von Gegenständen und/oder hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen von BRiGHT Event zum Gegenstand haben. Diese AMB gelten ausschließlich. Hiervon abweichende Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
§2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote von BRiGHT Event sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde auf ein Angebot von BRiGHT Event hin Auftrag erteilt und BRiGHT Event diesen Auftrag bestätigt. Die Auftragsbestätigung kann durch Übergabe und oder Bereitstellung der Mietgegenstände von BRiGHT Event ersetzt werden. Vertragsgegenständlich sind die in dem Mietlieferschein Einzelnen aufgeführten Geräte.
§3 Mietzeit
Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet. Der Mietzeitraum ist an den Zeitraum des im Angebot aufgeführten Zeitraums gebunden. Grundsätzlich gilt der Zeitraum vom verlassen der Ware im Lager von BRiGHT Event und gilt bis Rückgabe im Lager von BRiGHT Event. Angefangene Tage zählen voll. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.
§4 Mietpreis
Sofern nichts anderes vereinbart wurde gelten die von BRiGHT Event aktuellen Preise laut Preisliste als vereinbart. Grundsätzlich der Mietpreis, jeweils zzgl. MwSt, ist sofort bei Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug zahlbar.
§ 5 Transport
Auf Anfrage des Kunden kann der Transport auf durch BRiGHT Event stattfinden. Anfallende Kosten trägt der Kunde in voller Summe und muss vorher vereinbar werden. Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, vom Vermieter oder bei einem seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc., berechtigen den Vermieter- unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters- vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. Grundsätzlich ist die Ware im Lager von BRiGHT Event abzuholen und zurückzubringen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die Firma BRiGHT Event bleibt uneingeschränkter Eigentümer der Mietgegenstände. Der Kunde hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen, Pfandrechten und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter freizuhalten. Der Kunde ist verpflichtet, BRiGHT Event unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Kunde trägt die Kosten (insbesondere auch Kosten der Rechtsverfolgung), die zur Abwehr derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
§ 7 Stornierung
Der Mieter hat das Recht, den Vertrag bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung).
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt 25% des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 30 Tage vor Mietbeginn storniert wird, 50% des vereinbarten Mietpreises, wenn danach spätestens 15 Tage vor Mietbeginn storniert wird und 80% des vereinbarten Mietpreises, wenn danach spätestens 3 Tage vor Mietbeginn storniert wird. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei BRiGHT Event maßgeblich.
§ 8 Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders Vereinbart ist eine Anzahlung, bei Betrag ab 1.000,00 Euro, (spätestens) zum vereinbarten Mietbeginn in Höhe von 50% von die gesammte Summe zu leisten. Nach Ablauf des Mietvertrages gilt das Zahlungsziel welches auf der Rechnung vermerkt ist. Nach Absprache und Bestätigung durch BRiGHT Event ist die Zahlung per PayPal möglich. Die Zahlungen per Nachnahme, Scheck oder Lastschriftverfahren sind ausgeschlossen.
§ 9 Gebrauch und Unterhaltung des Mietgegenstandes
Die an dem Mietgegenstand angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner Weise entstellt werden. Zur Vornahme von Veränderungen, Einbauten, Anbauten u.ä. am Mietgegenstand ist der Mieter nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Mieter hat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht gestattet. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ist auf unser Verlangen verpflichtet, bei Beendigung des Mietvertrages, den früheren Zustand des Mietgegenstandes auf eigene Kosten wiederherzustellen. Machen wir bei Beendigung des Vertrages von diesem Recht keinen Gebrauch und gibt der Mieter die Mietsache in dem von ihm hergestellten Zustand zurück, so kann der Mieter Ersatz der ihm für Veränderung, Einbau, Ausbau u.ä. an der Mietsache entstanden Aufwendungen nicht verlangen. Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, sie aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen.
§ 10 Schadensersatz und Pflichten und Haftung des Mieters/Kunden
Die Mietgegenstände sind pfleglich und mit Sorgfalt zu behandeln. Den Schaden des zufälligen Unterganges sowie einer zufälligen Beschädigung die durch Fahrlässigkeit des Mieters auftreten sind auf eigene Kosten zu beheben. Zudem ist darauf zu achten, dass notwendige Reparaturen nur durch Sachkundiges Personal durchzuführen sind. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Grundsätzlich gilt eine Materialsichtung des Mieters bei Übergabe des Mietmaterials auf Schäden. Im Falle von Funktionsfehlern oder nicht sichtbaren Schäden des Mietmaterials ist der Kunde verpflichtet diesen nach erkennen bei BRiGHT Event zu melden und somit Anspruch auf Ersatz zu stellen. Der Mieter haftet für Diebstähle der der gemieteten Gegenstände, solange Sie sich in seinem Besitz befinden.
§ 11 Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, das allgemeine mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern, genau so, wie die Mietgegenstände bis längstens 48 stunden nach Veranstaltungsende gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Der Abschluss der Versicherung ist BRiGHT Event auf Verlangen nachzuweisen.
§ 12 Rückgabe des Mietgegenstandes
Sofern nichts anderes vereinbahrt wurde, hat der Mieter auf seine Kosten und Gefahr das gemietete Gerät nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an BRiGHT Event zurückzugeben.
Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche des Vermieters für die Zeit, die für die Zeit der Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.
§ 13 Kündigung
Unbeschadet der in §7 getroffenen Bestimmungen kann der Vertrag von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. BRiGHT Event ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist.
Als wichtiger Grund für eine Kündigung des Kunden gilt insbesondere, wenn BRiGHT Event wesentliche Vereinbarungen im Vertrag bezüglich Fristen und / oder der technischen Ausstattung der Mietgegenstände aus Gründen nicht erfüllt, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen und der Kunde diesbezüglich vergeblich unter Fristsetzung angemahnt hat.
§ 14 Lizenzen
Beim Betreiben von Video und Audiosystemen dürfen vom Mieter eingesetzte Bild und Tonwiedergaben nur nach den Bedingungen der jeweiligen Lizenzhaber erfolgen. Es können keine Ansprüche gegen die BRiGHT Event geltend gemacht werden, da sie nur die technische Ausrüstung zur Verfügung stellt. Der Mieter stellt den Vermieter im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung von Bild und Tonmaterialien sowie von Software von allen Schadenersatzansprüchen der Lizenzhaber frei.
§ 15 Schriftform
Sofern Schriftform vereinbart oder in diesen AMB oder AGB vorgesehen ist, wird diese auch durch Übermittlung einer Fernkopie (Telefax) sowie durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist, gewahrt.
§ 16 Schlussbestimmungen
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hievon unberührt. Erfüllungsort ist der Standort des Vermieters. Als Gerichtsstand für beide Teile ist das nächstliegende Amts- bzw. Landgericht, in dessen Bezirken der Vermieter seinen standort hat, vereinbart.
Bei Vermietungen nach außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt deutsches Recht als vereinbart, zusätzlich zu den hier vereinbarten Bedingungen.
Stand: 06.07.2018
Geschäftsführer: Mikhail Varkentin