Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen - BRiGHT Event
§1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der BRiGHT Event und allen Auftragnehmern und Auftraggebern. Sie gelten für sämtliche Aufträge zwischen den Geschäftspartnern, auch wenn künftige Aufträge ohne ausdrückliche Bezugnahme hierauf abgeschlossen werden sollten. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Sollten einzelne der nachfolgenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
§2 Angebote/Preise
BRiGHT Event Angebote sind stets freibleibend. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. Soweit keine Preisliste vorliegt, bestimmt BRiGHT Event die Vergütung nach billigem Ermessen. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung gebunden. Der Vertrag kommt durch Annahme des Auftrages durch BRiGHT Event oder durch die Auftragsdurchführung zustande. BRiGHT Event behält sich vor, den Auftrag wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form (der Vorlage) oder aus sonstigen Gründen abzulehnen. Ersatzansprüche des Auftraggebers für abgelehnte Aufträge sind ausgeschlossen.
§3 Vertragsumfang
BRiGHT Event leistet entsprechend dem Auftrag und der Branchenüblichkeit. Die in der Leistungsbeschreibung festgelegte Beschaffenheit legt die Eigenschaften der Leistungen abschließend fest. Für die Erstellung und Verbreitung die Konzepten, Zeichnungen und ähnlichen Plänen (z. B. Energiekonzept, 2D-CAD Zeichnung) verwendet BRiGHT Event eigene Vorlagen oder Vorlagen des Auftraggebers.
§4 Nutzungsrechte bei vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen
Sofern BRiGHT Event die Konzepten, Zeichnungen und ähnlichen Plänen nicht nach eigenen oder selbst beschafften Vorlagen erstellt, sondern vom Auftraggeber gelieferte Vorlagen verwendet, wird BRiGHT Event, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, das räumlich und zeitlich unbegrenzte Recht eingeräumt, die Vorlagen für die Erstellung die Konzepten zu verwenden. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass BRiGHT Event zur Anbringung einer Urheberbezeichnung nur insoweit verpflichtet ist, als eine Namensnennung üblich und technisch möglich ist. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Einräumung der vorbezeichneten Rechte von dem/den Urheber/n gemäß §§ 31 f. Urhebergesetz ermächtigt worden ist. Soweit der Urheber selbst BRiGHT Event´s Vertragspartner ist, räumt dieser BRiGHT Event die vorbezeichneten Rechte ein. Werden durch die Nutzung der Vorlagen von Auftraggeber Rechte Dritter verletzt und wird BRiGHT Event deshalb von einem Dritten – gleich aus welchem Rechtsgrund – in Anspruch genommen, hält der Auftraggeber BRiGHT Event von jeglicher Inanspruchnahme unter Einschluss sämtlicher Kosten der Rechtsverfolgung, frei. Für die rechtzeitige und vollständige Lieferung geeigneter Vorlagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
§5 Urheber- und Nutzungsrechte bei von BRiGHT Event gelieferten Vorlagen
Sofern BRiGHT Event die Konzepten, Zeichnungen und ähnlichen Plänen nicht nach vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen, sondern nach eigenen oder selbst beschafften Ideen erstellt, gilt Folgendes: Hat BRiGHT Event die Vorlagen für die Konzepten und Zeichnungen nicht selbst entworfen, sondern von einem Dritten erworben, versichert BRiGHT Event, zur Nutzung der Vorlagen gemäß §§ 31 f. Urhebergesetz ermächtigt zu sein. Diese Zusicherung geht den Regelungen in §7 vor. Hat BRiGHT Event die Vorlagen für die Konzepten und Zeichnungen selbst entworfen, ist und bleibt BRiGHT Event ausschließlicher Inhaber aller Urheber- und Verwertungsrechte. Soweit BRiGHT Event dem Auftraggeber Nutzungsrechte an den von BRiGHT Event entworfenen oder beschafften Vorlagen einräumt, bleiben diese streng auf diesen Auftrag und seine zeitliche Dauer beschränkt. Jede außerhalb dieses Auftrages liegende Nutzung bedarf der (zu vergütenden) Zustimmung von BRiGHT Event. Vorschläge oder sonstige Anregungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht. Der Auftraggeber erwirbt erst mit Zahlung des vereinbarten Honorars das Recht, die von BRiGHT Event entworfenen Vorlagen im Rahmen des Auftrages zu benutzen. Die Originale der Entwürfe verbleiben bei BRiGHT Event.
§6 Entwurf und Gestaltung
Gehört Entwurf und Gestaltung zum Auftrag, besteht für BRiGHT Event Gestaltungsfreiheit. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass stets alle Konzepte, Zeichnunge und ähnliche Pläne auf der Rückseite oder an geeigneter Stelle mit dem BRiGHT Event Logo und der BRiGHT Event Impressumszeile versehen werden. Im Rahmen eines zusätzlich erteilten, vergütungspflichtigen Gestaltungsauftrages wird dem Auftraggeber ein Entwurf für die Gestaltung vorgelegt. Sofern ihm der Entwurf nicht zusagt, hat er Anspruch auf Erstellung von bis zu zwei weiteren Entwürfen. Sagt auch der dritte Entwurf dem Auftraggeber nicht zu, kann er vom Auftrag gegen ein einmaliges Pauschalhonorar von 300,00 € zuzüglich Umsatzsteuer zurücktreten. Nutzungsrechte an den entwickelten Entwürfen stehen dem Auftraggeber nicht zu. Will der Auftraggeber nicht vom Vertrag zurücktreten, sondern wünscht er die Erstellung weiterer Entwürfe, so hat er für die weiteren Entwürfe die entstehenden Kosten zu tragen.
§7 Haftung für Vorlagen, zugelieferte Produkte und Waren
Texte und Zeichnungen werden nach bestem Wissen sorgfältig von BRiGHT Event gelesen. Hat der Auftraggeber den ihm vorgelegten Entwurf oder die Probe genehmigt und zur Verwendung freigegeben, übernimmt er hierdurch die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Text und Zusammenstellung. Eine Haftung von BRiGHT Event für nach Freigabe festgestellte Fehler entfällt. Hat der Auftraggeber eine Vorlage zur Verwendung freigegeben und stellt er danach, insbesondere nach dem Druck, Textfehler, Maßfehler, Bildfehler oder Ähnliches fest, so kann er von BRiGHT Event Korrekturen/Korrekturdruck nur nach Zahlung der hierfür anfallenden Zusatzkosten verlangen. Die Haftung von BRiGHT Event ist ausgeschlossen für alle vom Auftraggeber zugelieferten Vorlagen, Druckstücke, Warenproben und sonstige Gegenstände und Materialien. BRiGHT Event haftet nicht für die urheber-, persönlichkeits-, wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig davon, ob der Auftraggeber die Vorlage selbst geliefert hat oder ob BRiGHT Event sie erstellt oder von einem Dritten beschafft hat. Sofern der Auftraggeber Vorlagen selbst liefert, überprüft BRiGHT Event die Vorlagen im zumutbaren Rahmen auf technische Mängel und weist den Auftraggeber auf offensichtlich nicht einwandfreie Vorlagen hin. Sind etwaige Mängel der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese bei der Verwendung, so kann der Auftraggeber aus Mängeln, wie beispielsweise Schadensersatzansprüche ableiten. Auch bei fehlerhafter oder nicht rechtzeitiger Lieferung vom Auftraggeber beizubringender Vorlagen, Listen, Maßen oder sonstiger Informationen kann der Auftraggeber gegen BRiGHT Event keine Nacherfüllungs- oder Schadensersatzansprüche ableiten. Entstehen BRiGHT Event oder Dritten durch vom Auftraggeber zugelieferter Vorlagen, Maßen oder sonstiger Informationen Schäden, so hält der Auftraggeber BRiGHT Event von allen daraus resultierenden Ansprüchen und Kosten, unter Einschluss der Kosten für die Rechtsverfolgung, frei.
§8 Schriftform
Sofern Schriftform vereinbart oder in diesen AGB oder AMB vorgesehen ist, wird diese auch durch Übermittlung einer Fernkopie (Telefax) sowie durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist, gewahrt.
§9 Zahlungsbedingungen
Sämtliche Rechnungen von BRiGHT Event sind ohne Abzug 21 Tage nach Rechnungsdatum fällig, mit Skonto nach 10 Tagen. Gerät ein Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so hat er auf die Forderung ab Verzugsbeginn Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Soweit nicht anders vereinbart, kommt der Auftraggeber binnen 21 Tagen nach Rechnungsdatum in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Sofern nicht anders Vereinbart ist eine Anzahlung, bei Betrag ab 1.500,00 Euro, (spätestens) zum vereinbarten Leistungsbeginn in Höhe von 50% von die gesammte Summe zu leisten. Nach Ablauf des Mietvertrages gilt das Zahlungsziel welches auf der Rechnung vermerkt ist. Nach Absprache und Bestätigung durch BRiGHT Event ist die Zahlung per PayPal möglich. Die Zahlungen per Nachnahme, Scheck oder Lastschriftverfahren sind ausgeschlossen.
§10 Kündigung
Liefert der Auftraggeber rechtswidrige, sittenwidrige, diskriminierende Konzepten, Zeichnungen und ähnlichen Plänen, so steht BRiGHT Event ein außerordentliches Kündigungsrecht und Schadensersatz zu. Ebenso steht BRiGHT Event ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall gerät oder seinen vertraglichen Pflichten trotz Mahnung nicht nachkommt. Der Auftraggeber ist berechtigt, vor Beginn der vereinbarten Schaltungen den Vertrag zu kündigen. Bei der außerordentlichen Kündigung des Vertrages durch BRiGHT Event oder der Kündigung durch den Auftraggeber wird der an BRiGHT Event zu erstattende Schadensersatz unter Berücksichtigung der ersparten Eigenaufwendungen wie folgt vereinbart:
Bei Kündigung bis zu 4 Monaten vor Schaltungsbeginn zu 10 %, bis zu 3 Monaten vor Schaltungsbeginn zu 30 %, bis zu 2 Monaten vor Schaltungsbeginn zu 60 %, bis zu 4 Wochen vor Schaltungsbeginn zu 90 %, bis zu 14 Tagen vor Schaltungsbeginn zu 100 % der jeweiligen Nettoauftragssumme zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Anwendung der §§ 649, 615 BGB ist ausgeschlossen.
Kann BRiGHT Event für den betreffenden Zeitraum einen anderen Auftraggeber finden, so sind lediglich 10% der Auftragssumme als Verwaltungskostenanteil zu entrichten, unter der Voraussetzung, dass der neue Auftrag nur deshalb für den gebuchten Zeitraum abgewickelt werden konnte, weil die Kündigung des Auftraggebers erfolgt ist. Konnte der Deckungsauftrag nicht zu den ursprünglichen Konditionen abgeschlossen werden, so berechnet sich der Schadensersatz nach der Differenz der Auftragssummen.
Nach Beginn ist eine Kündigung grundsätzlich nicht mehr möglich. Umstände, die BRiGHT Event nicht zu vertreten hat, wie z.B. Streik, Aufruhr, Aussperrung, Lieferantenverzug, Diebstahl, Vandalismus usw., berechtigen beide Vertragspartner erst nach Dauer der Leistungsstörung von mehr als einem Monat zur fristlosen Kündigung, ohne dass hieraus ein Anspruch auf Schadensersatz abgeleitet werden kann. Erbrachte Leistungen werden dann anteilig, ggf. zeitanteilig abgerechnet.
§11 Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber kann gegenüber BRiGHT Event nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von BRiGHT Event anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, kann der Auftraggeber nicht ausüben. Sollte sich herausstellen, dass der Auftraggeber nur über eine eingeschränkte Bonität verfügt, so ist BRiGHT Event auch nachträglich berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder eine anderweitige Besicherung ihres Vergütungsanspruches zu verlangen und ihre Leistungen bis zu deren Bewirkung zurückzuhalten.
§12 Nutzungs-/Eigentumsvorbehalt
Die Übertragung der in den IV. und V. beschriebenen Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des hierfür vereinbarten Honorars. An gelieferten Waren und Dienstleistungen behält sich BRiGHT Event das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vor.
§13 Gewährleistung
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit/Leistung oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl von BRiGHT Event Mängelbeseitigung oder Neuleistung. Der Auftraggeber hat BRiGHT Event die zur Nacherfüllung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Gelingt es BRiGHT Event nach zweimaliger Nacherfüllung nicht, ordnungsgemäß und mangelfrei zu leisten, steht dem Auftraggeber nach der Setzung einer Nachfrist und der Androhung, dass er nach Fristablauf zurücktreten werde, das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln BRiGHT Event´s oder ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
§14 Haftungsbegrenzung
BRiGHT Event haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet BRiGHT Event nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von BRiGHT Event ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der oben genannten Ausnahmefälle vorliegt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Auftraggebers, zum Beispiel Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehenden Regelungen gelten bei allen Schadensersatzforderungen neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Soweit BRiGHT Event gleichwohl haftet, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf den doppelten Auftragswert begrenzt; dies gilt nicht bei einer Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ansprüche gegen BRiGHT Event verjähren in einem Jahr nach Ausführung des Auftrages oder der Ablieferung der Ware, wobei § 199 Absatz 1 und 3 BGB ausgeschlossen sind.
§15 Datenschutz
BRiGHT Event nimmt den Datenschutz ernst. Für unterschiedliche Prozesse werden auch personenbezogene Daten benötigt, erhoben, verarbeitet und gespeichert. Situationsabhängig werden Unternehmen, Name, Anschrift, Geschlecht, Geburtsdatum, Kundennummer, Telefonnummer, Faxnummer, Bankverbindung, Zahlungsart und E-Mail-Adresse erhoben und gespeichert. Bei elektronischen Zahlungsverfahren können Daten gemäß dem jeweiligen Verfahren erhoben und gespeichert werden. Soweit die Zustimmung des Vertragspartners vorliegt, können erhobene und gespeicherte Daten in vertraglichem Rahmen an Geschäftspartner weitergeben werden. Auskunftsrecht: Sie können jederzeit Auskunft, über die von uns über Sie gespeicherten Daten bekommen.
Widerspruchsrecht: Sie können jederzeit Ihre Zustimmung zur Erhebung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten widerrufen. Bei Bedarf schreiben Sie bitte an BRiGHT Event, Rosenstr. 17, D-49716 Meppen, Deutschland oder schreiben Sie uns eine Mail an info@bright-event.de
§16 Gerichtsstand
Die Geschäftsräume von BRiGHT Event sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Auftraggeber nicht Verbraucher ist oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. Für alle Vertragspartner, die keine Verbraucher sind, gilt der Gerichtsstand Meppen (Emsland) als vereinbart.
Stand: 14.08.2018
Geschäftsführer: Mikhail Varkentin